Willkommen bei Ickenroth Rechtsanwalt
Hiermit begrüßen wir Sie herzlich auf unserer Homepage.
Die Kanzlei Ickenroth Rechtsanwalt wurde am 01.09.1999 durch Rechtsanwalt Jochen Ickenroth gegründet. Seitdem stellen Wirtschaftsrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Strafrecht die Tätigkeitsschwerpunkte der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit der Kanzlei dar.
Rechtsanwalt Ickenroth ist weiter auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechtes, des Sozialrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechtes, des Verkehrsrechtes sowie mit qualifizierten Fachangestellten im Bereich des Forderungseinzugs, der Vollstreckung und Rechtsverfolgung in Insolvenzverfahren tätig. Die Kanzlei bietet ein hohes Maß an Qualität in Beratung, Gestaltung und Rechtsdurchsetzung an. Mandanten profitieren vor allem bei komplexen Fragestellungen von dem breiten Leistungsangebot.
Die Prozessvertretung ist fester Bestandteil des Angebots. Die Kanzlei vertritt umfassend die Interessen ihrer Mandanten bundesweit sowohl in der Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Arbeitsgerichte und Sozialgerichte) als auch in Zivilsachen vor allem Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten, bei denen alle Kollegen vertretungsbefugt sind.
Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Verbraucher, Mieter/Vermieter, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, mittelständige Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Vereine und Verbände sowie kommunale Gebietskörperschaften.