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Familien- und Erbrecht

Die Kanzlei zeichnet sich durch rund zwanzigjährig Erfahrung im Familien- und Erbrecht aus.

Wir gewährleisten eine kompetente und zielorientierte Beratung und Betreuung der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor dem Amts-und Oberlandesgerichten.

Im Familienrecht sind wir unter anderem für folgende Bereiche der Partner an Ihrer Seite:

  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Elterliche Sorge
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil
  • Hausrat
  • Eheverträge

Im Erbrecht betreuen wir Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Nachlassabwicklung
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinsverfahren
  • Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall sollten Sie sich zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse bereits im Vorfeld von uns beraten lassen.