Familien- und Erbrecht
Die Kanzlei zeichnet sich durch rund zwanzigjährig Erfahrung im Familien- und Erbrecht aus.
Wir gewährleisten eine kompetente und zielorientierte Beratung und Betreuung der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vor dem Amts-und Oberlandesgerichten.
Im Familienrecht sind wir unter anderem für folgende Bereiche der Partner an Ihrer Seite:
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Elterliche Sorge
- Sorge- und Umgangsrecht
- Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil
- Hausrat
- Eheverträge
Im Erbrecht betreuen wir Sie insbesondere in folgenden Kernbereichen:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Nachlassabwicklung
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsrecht
- Erbscheinsverfahren
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall sollten Sie sich zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse bereits im Vorfeld von uns beraten lassen.